03.08.2020 12:15 Uhr

§ Fragen und Antworten zum Schulstart 20-21

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FRAGEN & ANTWORTEN

Wie startet die Schule nach den Sommerferien?

Mit Beginn des Schuljahrs 2020/21 werden die Berliner Schulen einen geregelten, durchgehenden Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten. Dieser Regelbetrieb umfasst den regulären Unterricht, Förder- und Teilungsunterricht sowie weitere verbindliche schulische Angebote und Veranstaltungen. Auch die außerunterrichtliche sowie die ergänzende Förderung und Betreuung (Ganztagsangebote und Hort) werden wieder stattfinden. Das Schulmittagessen wird angeboten.

Müssen an Schulen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden?

In allen Schulen gilt bis auf den Unterricht und die Durchführung der ergänzenden Förderung und Betreuung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen. Für Personen, die auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, gilt diese Pflicht nicht. Auf den Schulhöfen oder bei Aktivitäten im Freien kann auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eltern müssen wie alle schulfremden Personen immer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Welche weiteren Hygieneregeln gelten?

Jede Schule hat auf der Grundlage des landesweiten Musterhygieneplans einen individuellen Hygieneplan erstellt. Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen und das regelmäßige Lüften der Räume müssen eingehalten werden. Der direkte körperliche Kontakt ist, soweit möglich, zu vermeiden. Der bisherige Mindestabstand von 1,5 Metern ist in Schulen aufgehoben.

Was passiert bei einem Corona-Fall an der Schule?

Das zuständige Gesundheitsamt ordnet für die betreffende Person häusliche Quarantäne an und prüft in jedem Einzelfall umgehend, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Das kann zum Beispiel die zeitweise Schließung von einzelnen Klassen, Kursen oder der Schule sein. Alle Schülerinnen und Schüler, die zu Hause lernen müssen, erhalten gemäß landesweiter Vorgaben eine regelmäßige und verbindliche Anleitung und Unterstützung durch ihre Schule.

Wie sieht die Berliner Test-Strategie für Schulen aus?

Das gesamte Berliner Schulpersonal kann sich auch ohne Symptome kostenlos und zeitnah testen lassen. Zudem laufen bereits zwei große wissenschaftliche Studien mit mehrfachen Tests an ausgewählten Berliner Schulen.

Wer muss zur Schule kommen, was gilt für Risikogruppen?

Grundsätzlich gilt im neuen Schuljahr die Schulpflicht für alle. Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Grunderkrankung bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit haben können (Risikogruppe), müssen dies durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen. In diesem Fall erfolgt bis auf Weiteres das schulisch angeleitete Lernen zu Hause. Das gilt auch, wenn eine andere im Haushalt der Schülerin oder des Schülers lebende Person zur Risikogruppe gehört.

Was gilt für den Musik- und Sportunterricht?

Der Unterricht in diesen Fächern findet statt, direkter Körperkontakt soll aber vermieden werden. So weit wie möglich soll der Unterricht im Freien stattfinden. Jeweils aktuelle Regelungen finden sich im Musterhygieneplan.

Können in diesem Jahr noch Klassenfahrten stattfinden?

Schülerfahrten innerhalb Deutschlands und auch ins Ausland dürfen wieder gebucht und durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Schülerfahrten in vom Robert-Koch-Institut (RKI) bzw. vom Auswärtigen Amt benannte Risikogebiete.

Wo finde ich weitere Informationen?

Mehr und ausführlichere Informationen und Dokumente wie z.B. den Musterhygieneplan oder einen Ratgeber für Eltern zum Lernen zu Hause bietet stets aktuell unsere Internetseite https://www.berlin.de/sen/bjf/go/coronainfo-schule. Sie finden uns auch auf Facebook, Twitter, Instagram und YouTube.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung! Viele Grüße

Stephanie Lehmann

 Download diesen Brief: Fragen und Antworten zum Schulstart 20-21 (pdf)


03.08.2020 12:00 Uhr

§ Elternbrief zum Beginn des Schuljahres August 2020 - Maskenpflicht für Kinder

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Liebe Eltern,

das neue Schuljahr steht vor der Tür und beginnt mit dem Unterricht im Regelbetrieb. So sieht es momentan aus. Ich hoffe, Sie hatten eine schöne Sommerzeit und Ihr Kind erholsame Sommerferien.

Wie Sie vielleicht bereits aus der Presse erfahren haben, wird es in Berlin für alle Kinder eine Maskenpflicht geben. In allen Schulen ist es Pflicht eine Mund-Nasenbedeckung in geschlossenen Räumen zu tragen. Also auf dem Weg in die Klasse, im Treppenhaus und beim Gang zur Toilette sowie in andere Räume. Nicht im Unterricht und im Hort (ergänzende Förderung und Betreuung, eFöB)!

Ich bitte Sie deshalb, dafür zu sorgen, dass Ihr Kind einen Mund-Nasenschutz mit in die Schule nimmt und mit der Handhabung vertraut ist. Beim Tragen müssen sowohl Mund als auch Nase bedeckt sein! Bitte vereinbaren Sie auch einen Platz in der Schultasche, an dem die Maske aufbewahrt wird (z. B. verschließbaren Beutel/Plastiktasche).

Auch für Sie ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung nun Pflicht, wenn Sie das Schulgelände betreten. Ich bitte Sie um Verständnis!

Ich hoffe, dass wir wie geplant in das neue Schuljahr starten können. Wir freuen uns darauf, wieder alle Kinder begrüßen zu können.

Am ersten Schultag treffen sich alle Klassen auf dem Schulhof (Markierungen vorhanden). Bitte schicken Sie Ihr Kind so, dass es um 7:50 Uhr das Schulgelände betreten kann.

 1. Schultag ist am 10.08.2020 
UnterrichtA1, A2, A3, A4, A5, A68:00 - 11:30 Uhr
Unterricht4a, 4b, 5a, 5b, 6a, 6b, Wiko8:00 - 12:40 Uhr.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung! Viele Grüße

Stephanie Lehmann

 Download diesen Brief: Elternbrief zum Beginn des Schuljahres August 2020 - Maskenpflicht für Kinder (pdf)


24.06.2020 12:00 Uhr

§ Rückkehr aus den Ferien, Schulpflicht und Quarantäne

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Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,

am 23. Juni 2020 hat der Senat von Berlin die Sars‐Cov‐2‐Infektionsschutzverordnung beschlossen. Sie wird voraussichtlich am 27. Juni 2020 in Kraft treten. Die bereits geltenden Regelungen zu 14tägigen Quarantänezeiten nach der Rückkehr aus Risikogebieten werden beibehalten.

Nach § 8 Absatz 1 der Sars‐Cov‐2‐Infektionsschutzverordnung sind aus dem Ausland einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich selbst für 14 Tage zu isolieren. Daher wird dringend empfohlen, spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn von einer Ferienreise mit auch nur zeitweisem Aufenthalt in einem Risikogebiet zurückzukehren.

Risikogebiete sind gemäß § 8 Absatz 4 der Verordnung Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen zur Zeit der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Infektionsrisiko bezogen auf das Sars‐Cov‐2‐Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die jeweils aktuelle Einstufung wird durch das Robert‐Koch‐Institut veröffentlicht. Folgender Link steht zur Verfügung:

Nach § 9 Absatz 3 der Sars‐Cov 2 – Infektionsschutzverordnung müssen Personen nicht in Quarantäne, die unverzüglich nach der Einreise der zuständigen Behörde ein ärztliches Zeugnis in deutscher und englischer Sprache mit aktuellem Laborbefund vorlegen, dem zu Folge bei ihnen keine Anzeichen einer Infektion mit dem Sars‐Cov‐2‐Virus vorliegen. Voraussetzungen dafür sind,

  • dass sich das ärztliche Zeugnis auf eine molekularbiologische Testung stützt,
  • die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen vom Robert‐Koch‐Institut hierfür empfohlenen Staat
  • höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wurde. Voraussetzung für die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht und der Berufsschulpflicht nach den Ferien ist, wenn bei Unterrichtsbeginn die Zeit der Quarantäne noch nicht abgelaufen ist, die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das die vorstehenden Anforderungen erfüllt.

Ist bei Unterrichtsbeginn die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht als unentschuldigt. Es kann nicht durch nachträgliche Erklärungen gemäß Nr. 7 Absatz 2 der AV Schulbesuchspflicht entschuldigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Thomas Duveneck

 Download diesen Brief vom SenBJF: Rückkehr aus den Ferien, Schulpflicht und Quarantäne (pdf)


22.06.2020 08:00 Uhr

§ Abschluss Schuljahr 2019-2020

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Liebe Eltern,

mit diesem Brief schließen wir mit einem sehr merkwürdigen Schuljahr ab, das gut begann. Wir konnten neben der Al-Farabi-Musikakademie und damit der Gründung eines Chores auch Hertha BSC als Kooperationspartner gewinnen. Kurz bevor sehnlichst erwartet die Fußball-AG starten sollte, ereilte uns die Schulschließung ab dem 17.03.2020. Niemand konnte absehen, was wirklich auf uns zukommen sollte. Wir waren gezwungen, den gewohnten und geschätzten Schulalltag komplett umzuorganisieren. Plötzlich gab es keinen Unterricht mehr hier in der Schule und die Lehrerinnen und Lehrer mussten in Windeseile Möglichkeiten finden, wie das „Lernen Zuhause“ gut funktionieren könnte.

Ich denke, wir alle - insbesondere Sie als Familie, die Elternvertreter*innen sowie alle Lehrkräfte und das eFöB-Team - haben ihr Bestes gegeben und so konnten wir diese so herausfordernde Situation gut meistern. Dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken! Bitte halten Sie auch jetzt Ihre E-Mailadresse und Telefonnummer stets aktuell und informieren Sie das Sekretariat sowie Ihre Klassenleitung, wenn sich etwas ändert.

Von Anfang bis Ende Mai kamen dann nach und nach alle Kinder wieder stundenweise in die Schule und wir konnten sehen, wie vorbildlich Ihr Kind die geltenden Bestimmungen wie Abstandhalten und Händewaschen umsetzten und einhielten. Ein großes Lob an alle!

Auch nach den Ferien gelten Hygieneregeln: Regelmäßiges Händewaschen; Husten und Niesen in die Armbeuge; Wer möchte, trägt einen Mund- und Nasenschutz; die Abstandsregel wird aufgehoben

Nun endet dieses Schuljahr mit dem Vorsatz der Senatsverwaltung, nach den Sommerferien die Schulen wieder im Regelbetrieb zu öffnen und die Abstandsregeln aufzuheben. Hoffen wir das Beste, dass wir auch wirklich so starten können. Wenn das Infektionsgeschehen weiter stabil niedrig bleibt, beginnt das Schuljahr 2020/21 wie folgt:

 1. Schultag ist am 10.08.2020 
UnterrichtA1, A2, A3, A4, A5, A68:00 - 11:30 Uhr
Unterricht4a, 4b, 5a, 5b, 6a, 6b, Wiko8:00 - 12:40 Uhr.

In der ersten Unterrichtswoche findet Klassenleitungsunterricht statt unter Hinzuziehung der Fachlehrer*innen.

Sollten die Schulen nicht öffnen können, werden Sie über www.brandwerder.de (also bitte immer regelmäßig schauen) sowie den bestehenden E-Mailverteiler informiert. Ich stehe mit den Elternvertreter*innen Ihrer Klasse in Kontakt.

Zum Ende des Schuljahres steht immer auch Abschiede an. Die Kinder der sechsten Klassen verlassen die Schule – leider in diesem Jahr ohne Abschlussveranstaltung mit den Eltern, sondern am Mittwoch in kleinem Rahmen. Kinder der vierten und der Wiko-Klasse verlassen uns ebenfalls. Auch Frau Dähn und unsere Sekretärin Frau Ulbrich, Frau Kuhn nimmt in der zweiten Augusthälfte Abschied. Wir wünschen alles Gute und begrüßen die neuen Kolleginnen Frau Aust, Frau Knobel und Frau Bezjian sowie Frau Schäpe im Sekretariat und wünschen einen guten Start an der Grundschule am Brandwerder.

Zum neuen Schuljahr sind wir in das Landesprogramm der Schulsozialarbeit aufgenommen und sobald die Stelle besetzt ist, werden wir durch eine/n Schulsozialarbeiter*in täglich unterstützt - eventuell unter Mitarbeit von Frau Hanisch. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Casablanca.

Im Namen aller Kolleginnen und Kollegen der Schule wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie eine erholsame Zeit in den Sommerferien mit viel mehr Möglichkeiten den schulfreien Tag zu gestalten als noch zur Schulschließung. Auch das eFöB-Team wird seinen Regelbetrieb wieder aufnehmen und schöne Angebote für Ihr Kind schaffen, sofern es den Hort in Anspruch nimmt.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie eine schöne Sommerzeit und Ihrem Kind tolle Sommerferien! Bleiben Sie gesund!

Ihre

Stephanie Lehmann


05.06.2020 15:00 Uhr

§ Zeugnisausgabe

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Liebe Eltern,

Die Zeugnisausgabe findet in diesem Jahr unter besonderen Bedingungen statt. Um die Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Pandemie einzuhalten, werden wir die letzte Schulwoche nutzen, um die Zeugnisse auszugeben. Dies geschieht am Dienstag, 22.06. und Mittwoch, 23.06.2020 am Ende des Unterrichts.

Am 24.06.2020 kommen nur noch die Sterne der JüL-Klassen A1 – A6 sowie die Klassen 6a und 6b in die Schule!

 Detaillierter Zeugnisausgabe-Zeitplan 2020 (pdf)


13.05.2020 15:30 Uhr

§ Planung des Präsenzunterrichts bis zu den Sommerferien

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Liebe Eltern,

hier die Planung des Präsenzunterrichts bis zu den Sommerferien 2020. Genaue Stundenpläne und weitere Infos erhalten Sie von Ihrer Klassenleitung.

 Präsenzunterricht - Planung bis zu den Sommerferien 2020 (pdf)


13.05.2020 15:30 Uhr

§ Hygieneplan im Schulalltag

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Liebe Eltern,

bitte besprechen Sie die Regeln für den Präsenzunterricht ausführlich mit Ihrem Kind.

 Organisation des Schulalltags unter Berücksichtigung des Musterhygieneplans Corona für Berliner Schulen (pdf)


27.04.2020 18:00 Uhr

§ Eine kleine Corona-Video Botschaft von uns

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Wir bedanken uns herzlich bei der Band „Jonah“, deren Song „All we are“ wir für unser Video benutzen durften.


23.04.2020 10:00 Uhr

§ Anspruch auf Notbetreuung

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Liebe Eltern,

im Anhang finden Sie die neue Auflistung der anspruchsberechtigten Berufsgruppen für die Notbetreuung, die ab Montag, 27.04.2020 gilt. Die tagesaktuelle Übersicht finden Sie weiterhin unter folgendem Link:

https://www.berlin.de/sen/bjf/coronavirus/aktuelles/notbetreuung/ (Update 01.07.2020, Link funktioniert leider nicht mehr)

Ich möchte noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass im Sinne der Gesunderhaltung ALLER die Notbetreuung nur in absoluten Notfällen beansprucht werden soll. Ich bitte Sie, dementsprechend verantwortungsvoll zu handeln.

Ich bedanke mich im Voraus sehr für Ihr Verständnis.

Viele Grüße

Stephanie Lehmann


16.04.2020 18:30 Uhr

§ Schule weiterhin geschlossen: schrittweise Öffnung ab 04.05.2020

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Liebe Eltern,

die Schule bleibt weiterhin bis zum 03.04.2020 geschlossen und wird dann ab dem 04.05.2020 schrittweise geöffnet.

Zunächst sollen dann die sechstens Klassen wieder in die Schule gehen.

Bitte schauen überprüfen Sie regelmäßig Ihre E-Mails. Wir haben einen Plan zur Abholung von Materialien entwickelt, der heute an alle Elternvertreter*innen geschickt wurde.

Hier die Informationen der Senats-Pressekonferenz:

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.921017.php

Viele Grüße

Stephanie Lehmann