16.12.2020 12:00 Uhr

§ Ab 16.12.2020 Elternbrief zum Lockdown

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Liebe Eltern,

wie Sie wahrscheinlich bereits aus der Presse erfahren haben, kommt es zu einem erneuten deutschlandweiten Lockdown. Für den schulischen Bereich bedeutet das:

  • Ab Mittwoch, 16.12.2020 sind alle Schulen - also auch die Grundschule am Brandwerder - geschlossen. Es findet kein Präsenzunterricht statt!
  • Von Mittwoch bis Freitag (16. - 18.12.2020) können noch ausstehende Klassenarbeiten geschrieben werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird. Sie erhalten hier im Einzelfall Nachricht durch die entsprechende Lehrkraft.
  • Weihnachtsferien vom 19.12.2020 bis 03.01.2021 = Schule und Hort sind geschlossen!
  • Woche 04. - 08.01.2021: Es erfolgt schulisch angeleitetes Lernen zu Hause (salzH) - kein Präsenzunterricht - kein Hort! Eine Notbetreuung für anspruchsberechtigte Berufsgruppen/Berufe wird eingerichtet.

Wenn Sie Bedarf an einer Notbetreuung haben, wenden Sie sich bitte an den Hort ( hort(ät)brandwerder.de) oder das Sekretariat ( sekretariat(ät)brandwerder.de). Ich möchte Sie bitten, diese nur dann zu beantragen, wenn keine andere Möglichkeit besteht und Sie einer systemrelevanten Berufsgruppe angehören. Das Formular mit der Selbsterklärung erhalten Sie dann entsprechend.

Ihr Kind wird durch die Klassenleitung und Fachlehrkräfte mit Arbeitsmaterial für den 04. - 08.01.2021 versorgt. Es ist wirklich wichtig, dass Sie eine aktuelle E-Mailadresse hinterlegt haben. Auch ich sende Ihnen wichtige Nachrichten per E-Mail über die Adresse  05g23(ät)05g23.schule.berlin.de. Diese landet häufig im Spam-Ordner. Bitte auch hier schauen. Gleichzeitig werden Sie/Ihr Kind in der genannten Woche (04. - 08.01.2021) telefonisch oder per Videotreffen kontaktiert. Hierfür benötigen wir eine aktuelle Telefonnummer. Änderungen bitte unbedingt dem Sekretariat (Frau Schäpe) melden. Vielen Dank!

Es ist möglich, dass ab dem 11.01.2021 Unterricht im Alternativszenario (Corona-Stufenplan „rot“) stattfinden muss. Hierzu hatte ich Ihnen am 05.11.2020 bereits eine E-Mail-Nachricht geschrieben mit dem Plan, wie der Unterricht dann ablaufen wird (Teilungsunterricht mit 3 Std. täglich…). Sollte es dazu kommen, werde ich mich natürlich noch einmal an Sie wenden.

Auch während der Schließzeit sind wir für Sie da! Bitte nehmen Sie bei auftretenden Problemen mit uns Kontakt auf.

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie in dieser sehr schwierigen Zeit, dass Sie trotz aller Widrigkeiten frohe Feiertage verleben, entspannte Weihnachten haben und gesund ins neue Jahr kommen.

Wir alle hoffen, dass das Jahr 2021 ein gutes wird!

Passen Sie auf sich auf!

Ihre

Stephanie Lehmann


03.12.2020 12:50 Uhr

§ Ab 07.12.2020 Maskenpflicht im Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6

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Corona-Einstufung: GELB (Woche 07. – 11.12.2020)

Liebe Eltern,

wie Sie wissen, sind die 7-Tage-Inzidenzen in Spandau aktuell sehr hoch. Nachdem dieser Wert heute bei 259,4, liegt, ist er über dem Grenzwert von 200, der die Maskenpflicht vorschreibt. Somit gilt ab Montag, 07.12.2020 eine Maskenpflicht im Unterricht für alle Kinder der Klasse 5 und 6. Sollte Ihr Kind den Hort besuchen, muss auch hier eine Maske getragen werden.

Ich bitte Sie darum, dafür zu sorgen, dass Ihr Kind einen gut sitzenden Mund-Nasenschutz bei sich führt und auch eine Ersatzmaske zum Wechseln nach der Hälfte des Unterrichtstages. Bitte beachten Sie, dass die chirurgischen Einmalmasken wirklich nur für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind. Stoffmasken können nach Gebrauch einfach bei 60 Grad gewaschen werden und sind somit oft nutzbar.

Für den Sportunterricht wird die gleiche Entscheidung getroffen wie auch an den Oberschulen: Sportunterricht mit Maske ist nicht zumutbar, deshalb idealerweise im Freien bewegen oder wenn doch in der Halle, nur mit Abstand, guter Lüftung und ohne Kontaktsportarten.

Die beiden Hofpausen verbringen die Kinder ohne Masken draußen. Bis zum Erreichen des Hofes müssen diese aber weiterhin getragen werden. Die Kinder sind angehalten, den Abstand von 1,5 m beim Spielen einzuhalten. Ich bitte dringend darum, auf Spiele, die auch kurzzeitigen Körper-kontakt beinhalten (Fangen mit „Abschlagen etc.) zu verzichten! Alle Klassen werden die neuen Regeln intensiv besprechen und ich bitte Sie, uns hierbei zu unterstützen.

Ich bin mir sicher, dass wir auch diese Maßnahmen gemeinsam gut meistern werden! Bitte wenden Sie sich an die Klassenleitung oder mich, wenn Sie Fragen oder Sorgen haben!

Viele Grüße

Stephanie Lehmann


12.11.2020 08:00 Uhr

§ Schulsozialarbeit (casablanca) stellt sich vor

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Liebe Eltern und Bezugspersonen unserer Kinder der Brandwerder Grundschule,

wir, Frau Hanisch und Frau Friese, freuen uns, seit diesem Schuljahr als Zweierteam der Schulsozialarbeit an der Schule Ihres Kindes tätig zu sein. Unsere Räume befinden sich in der „Insel“, direkt am Haupttor. Unser Arbeitsschwerpunkt besteht derzeit darin, Gespräche mit Eltern, Kindern und Lehrer*innen vorzubereiten und durchzuführen, Netzwerkarbeit im Kiez zu stärken und präventive Arbeit zu gestalten.

Vielleicht beschäftigt Sie, genau wie uns, die Entwicklung der Covid19-Infektionszahlen und welche Auswirkungen diese auf den Schulalltag haben werden. Sollten wir als Schule auf Rot gestuft werden, tritt das Alternativszenario in Kraft, welches Sie von Ihren Klassenleiter*innen als Erklärung erhalten haben: Schüler und Schülerinnen ohne Hortvertrag werden dann nur noch drei Unterrichtsstunden pro Tag in der Schule sein. Kinder mit Hortvertrag werden zusätzliche 2,5 Stunden betreut.

In beiden Fällen bedeutet dies aber, dass ein größerer Teil der Schularbeit und Betreuung in Ihrem Zuhause stattfinden wird. Darin können wir Sie als Schulsozialarbeit unterstützen!

Wir bieten an:

  • Hilfe bei der Strukturierung der Schularbeit zu Hause
  • Beratung und Unterstützung der Eltern
  • Entlastungsarbeit durch z.B. gemeinsame Spaziergänge
  • Konfliktschlichtung im häuslichen Rahmen
  • Angebote nach Ihrem Bedarf

Sie können uns in der Regel Montag bis Freitag von 7.30 Uhr bis 15 Uhr in der Insel erreichen.

Franziska Hanisch

Franziska Hanisch

Dipl. Erziehungswiss.

Alina Friese

Alina Friese

Schulsozialarbeit

Sprechzeiten und Kontaktdaten finden Sie hier.

Wir wünschen Ihnen als Familie, dass Sie gut durch diese besonders herausfordernde Corona-Zeit kommen. Scheuen Sie sich bitte nicht, unsere Angebote in Anspruch zu nehmen.

Liebe Grüße von der Schulsozialarbeit senden Ihnen

F. Hanisch und A. Friese


05.11.2020 08:00 Uhr

§ Studientag am 11.11.2020

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Liebe Eltern,

bitte denken Sie daran, dass am Mittwoch, 11.11.2020 Studientag Schule und Hort aufgrund des Studientags der Lehrkräfte sowie des eFöB-Teams geschlossen sind. Bitte bemühen Sie sich um eine eigene Betreuungsmöglichkeit. Coronabedingt können wir keine Notbetreuung an anderen Schulen ermöglichen.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis!

Stephanie Lehmann


05.11.2020 08:00 Uhr

§ Alternativszenario „rot“

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Liebe Eltern,

im Anhang sende ich Ihnen den Elternbrief, den Sie ggf. auch in Papierform über die Postmappe erhalten werden.

Es wird beschrieben, wie wir den Unterricht im sogenannten Alternativszenario durchführen werden. Das tritt ein, wenn die Senatsverwaltung uns als „rot“ einstuft. Der Unterricht wird dann in Teilungsgruppen zwar täglich, aber nur noch 3 Stunden am Tag durchgeführt. Ich hoffe, dass wir weiterhin zuverlässig Unterricht wie gehabt durchführen können und in der Stufe gelb bleiben.

Alles Weitere entnehmen Sie bitte dem angefügten Brief. Für Rückfragen steht Ihnen die Klassenleitung das eFöB-Team sowie die Schulleitung zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund!

Viele Grüße

Stephanie Lehmann

 Download: Alternativszenario Stufe “rot” (pdf)


25.10.2020 16:30 Uhr

§ Informationen an die Schulgemeinschaft zum Schulstart nach den Herbstferien

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Liebe Eltern,

morgen nun startet die Schule wieder und dies vielleicht mit gemischten Gefühlen.

Die steigenden Fallzahlen machen uns Sorgen und wir hoffen, dass wir weiter Präsenzunterricht anbieten können.

Wir starten mit “gelb” auf der Corona-Ampel

Im Anhang sende ich Ihnen den Corona-Stufenplan (202007 Corona-Stufenplan). Nach Aussage der Senatsbildungsverwaltung starten wir im Bereich „gelb“, was für uns eigentlich keine Veränderung bedeutet. Neu ist jedoch, dass sich nun ab 29.10.2020 wöchentlich das Gesundheitsamt mit der Schulaufsicht abstimmt, ob unsere Schule in einen anderen Bereich eingestuft werden wird (siehe Anhang CORONA-STUFENPLAN FÜR DIE BERLINER SCHULEN Entscheidungsprozesse und Informationswege). Sollte dies der Fall sein, bekomme ich durch die Schulrätin eine Nachricht, die ich in dem Fall dann an Sie weiterleite. Hören Sie nichts von mir, bleibt alles beim alten.

AHA + L - Regel

Wichtig ist nach wie vor, dass wir alle verantwortungsbewusst handeln und die AHA + L-Regel (Abstand, Hygiene= Händewaschen, Husten und Niesen in die Armbeuge, Alltagsmaske +regelmäßiges Lüften) anwenden.

Vergessen Sie die Maske nicht!

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind IMMER eine Maske zur Verfügung hat und optimal ist eine Ersatzmaske in der Schultasche. Dieser Mund-Nasenschutz muss bitte richtig sitzen. Leider beobachten wir, dass viele Masken zu groß für die Kinder sind! Bitte beachten Sie auch, dass die chirurgischen Einmalmasken wirklich nur für den einmaligen Gebrauch gedacht sind. Am besten eignen sich Kinder-Stoffmasken aus Baumwolle, die bequem bei 60 Grad in der Waschmaschine gewaschen werden können. Schreiben Sie am besten auch den Namen Ihres Kindes und die Klasse in die Maske, wenn dies möglich ist. Zurzeit gilt für die Kinder noch keine Maskenpflicht im Unterricht und in der eFöB. Wir wissen jedoch nicht, wie sich die Lage weiter entwickelt (siehe Corona-Stufenplan „orange“, hier wird das Tragen der Maske verpflichtend).

Halten Sie Abstand

Der Abstand von 1,5 m sollte wo immer es möglich ist, eingehalten werden. Für den Unterricht und den Hort gilt dies zur jetzigen Zeit nicht.

Wenn mein Kind oder jemand in meinem Umfeld krank wird

Die Hygieneregeln sind natürlich nach wie vor mehr als wichtig und es wird auf Einhaltung geachtet. Sollte Ihr Kind Krankheitssymptome aufweisen, schauen Sie sich bitte die beigefügte Grafik an (Anhang „Wenn mein Kind krank ist Infografiken zu Corona fuer Schulen und Kitas in versch. Sprachen) und prüfen sehr sorgfältig, ob Sie Ihr Kind in die Schule schicken dürfen!

Denken Sie an warme Kleidung

Lüften: Regelmäßiges Lüften ist weiterhin angesagt. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind in der bevorstehenden kalten Jahreszeit jeweils ein (zusätzlich) wärmendes Kleidungsstück (= z.B. Pullover) zur Hand hat. Dieses kann unter Umständen nach Absprache mit der Klassenleitung im Schrank oder der Schultasche deponiert werden).

Was passiert wenn die Corona-Ampel rot wird?

Sollten wir laut Stufenplan in den „roten“ Bereich eingeordnet werden, tritt das Alternativszenario in Kraft. Hier wechseln sich Präsenzunterricht und saLzH (früher „Homeschooling“) in Teilungsgruppen ab. Die Schulkonferenz, die am Donnerstag tagt, wird sich ausführlich damit beschäftigen und Sie erhalten dann anschließend alle nötigen Informationen.

Überprüfen Sie, ob wir Sie erreichen können!

Bitte helfen Sie mit, dass wir gesund durch diese Zeit kommen. Vermeiden Sie private Verabredungen und Feiern! Sorgen Sie dafür, dass wir immer Ihre aktuellen Daten haben (Handynummern und E-Mailadresse). Rufen Sie regelmäßig Ihre E-Mailnachrichten ab und schauen Sie auch in den SPAM-Ordner. Die von mir genutzte E-Mailadresse landet unter Umständen dort: 05g23@05g23.schule.berlin.de.

Informieren Sie uns, falls Sie ein Coronafall hatten

Informieren Sie uns bitte unverzüglich, wenn ein Coronafall in Ihrem Haushalt auftritt. Und melden Sie sich gern bei Rückfragen. Wenden Sie sich auch an Ihre Elternvertretungen.

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Unterstützung und hoffe, dass wir als Schulgemeinschaft sorgsam und verantwortungsvoll agierend bestmöglich durch diese Zeit kommen!

Ihre

Stephanie Lehmann

 Erfahren Sie mehr über unsere Checkliste “Wenn mein Kind krank wird?”

 Der Corona Stufenplan: Was bedeuten die Ampel Farben?

 Der Corona Stufenplan - Entscheidungsprozesse und Informationswege: Wann und wie werden die Ampel Farben festgelegt?


07.09.2020 12:15 Uhr

§ Wenn mein Kind krank wird

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Wenn mein Kind wird Infografik

 Wenn mein Kind krank wird (pdf)


03.08.2020 12:15 Uhr

§ Fragen und Antworten zum Schulstart 20-21

2 Minuten zum lesen

FRAGEN & ANTWORTEN

Wie startet die Schule nach den Sommerferien?

Mit Beginn des Schuljahrs 2020/21 werden die Berliner Schulen einen geregelten, durchgehenden Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler anbieten. Dieser Regelbetrieb umfasst den regulären Unterricht, Förder- und Teilungsunterricht sowie weitere verbindliche schulische Angebote und Veranstaltungen. Auch die außerunterrichtliche sowie die ergänzende Förderung und Betreuung (Ganztagsangebote und Hort) werden wieder stattfinden. Das Schulmittagessen wird angeboten.

Müssen an Schulen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden?

In allen Schulen gilt bis auf den Unterricht und die Durchführung der ergänzenden Förderung und Betreuung die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen Räumen. Für Personen, die auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können, gilt diese Pflicht nicht. Auf den Schulhöfen oder bei Aktivitäten im Freien kann auf eine Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden. Eltern müssen wie alle schulfremden Personen immer eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Welche weiteren Hygieneregeln gelten?

Jede Schule hat auf der Grundlage des landesweiten Musterhygieneplans einen individuellen Hygieneplan erstellt. Hygieneregeln wie regelmäßiges Händewaschen und das regelmäßige Lüften der Räume müssen eingehalten werden. Der direkte körperliche Kontakt ist, soweit möglich, zu vermeiden. Der bisherige Mindestabstand von 1,5 Metern ist in Schulen aufgehoben.

Was passiert bei einem Corona-Fall an der Schule?

Das zuständige Gesundheitsamt ordnet für die betreffende Person häusliche Quarantäne an und prüft in jedem Einzelfall umgehend, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind. Das kann zum Beispiel die zeitweise Schließung von einzelnen Klassen, Kursen oder der Schule sein. Alle Schülerinnen und Schüler, die zu Hause lernen müssen, erhalten gemäß landesweiter Vorgaben eine regelmäßige und verbindliche Anleitung und Unterstützung durch ihre Schule.

Wie sieht die Berliner Test-Strategie für Schulen aus?

Das gesamte Berliner Schulpersonal kann sich auch ohne Symptome kostenlos und zeitnah testen lassen. Zudem laufen bereits zwei große wissenschaftliche Studien mit mehrfachen Tests an ausgewählten Berliner Schulen.

Wer muss zur Schule kommen, was gilt für Risikogruppen?

Grundsätzlich gilt im neuen Schuljahr die Schulpflicht für alle. Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Grunderkrankung bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf der Krankheit haben können (Risikogruppe), müssen dies durch Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung glaubhaft machen. In diesem Fall erfolgt bis auf Weiteres das schulisch angeleitete Lernen zu Hause. Das gilt auch, wenn eine andere im Haushalt der Schülerin oder des Schülers lebende Person zur Risikogruppe gehört.

Was gilt für den Musik- und Sportunterricht?

Der Unterricht in diesen Fächern findet statt, direkter Körperkontakt soll aber vermieden werden. So weit wie möglich soll der Unterricht im Freien stattfinden. Jeweils aktuelle Regelungen finden sich im Musterhygieneplan.

Können in diesem Jahr noch Klassenfahrten stattfinden?

Schülerfahrten innerhalb Deutschlands und auch ins Ausland dürfen wieder gebucht und durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Schülerfahrten in vom Robert-Koch-Institut (RKI) bzw. vom Auswärtigen Amt benannte Risikogebiete.

Wo finde ich weitere Informationen?

Mehr und ausführlichere Informationen und Dokumente wie z.B. den Musterhygieneplan oder einen Ratgeber für Eltern zum Lernen zu Hause bietet stets aktuell unsere Internetseite https://www.berlin.de/sen/bjf/go/coronainfo-schule. Sie finden uns auch auf Facebook, Twitter, Instagram und YouTube.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung! Viele Grüße

Stephanie Lehmann

 Download diesen Brief: Fragen und Antworten zum Schulstart 20-21 (pdf)


03.08.2020 12:00 Uhr

§ Elternbrief zum Beginn des Schuljahres August 2020 - Maskenpflicht für Kinder

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Liebe Eltern,

das neue Schuljahr steht vor der Tür und beginnt mit dem Unterricht im Regelbetrieb. So sieht es momentan aus. Ich hoffe, Sie hatten eine schöne Sommerzeit und Ihr Kind erholsame Sommerferien.

Wie Sie vielleicht bereits aus der Presse erfahren haben, wird es in Berlin für alle Kinder eine Maskenpflicht geben. In allen Schulen ist es Pflicht eine Mund-Nasenbedeckung in geschlossenen Räumen zu tragen. Also auf dem Weg in die Klasse, im Treppenhaus und beim Gang zur Toilette sowie in andere Räume. Nicht im Unterricht und im Hort (ergänzende Förderung und Betreuung, eFöB)!

Ich bitte Sie deshalb, dafür zu sorgen, dass Ihr Kind einen Mund-Nasenschutz mit in die Schule nimmt und mit der Handhabung vertraut ist. Beim Tragen müssen sowohl Mund als auch Nase bedeckt sein! Bitte vereinbaren Sie auch einen Platz in der Schultasche, an dem die Maske aufbewahrt wird (z. B. verschließbaren Beutel/Plastiktasche).

Auch für Sie ist das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung nun Pflicht, wenn Sie das Schulgelände betreten. Ich bitte Sie um Verständnis!

Ich hoffe, dass wir wie geplant in das neue Schuljahr starten können. Wir freuen uns darauf, wieder alle Kinder begrüßen zu können.

Am ersten Schultag treffen sich alle Klassen auf dem Schulhof (Markierungen vorhanden). Bitte schicken Sie Ihr Kind so, dass es um 7:50 Uhr das Schulgelände betreten kann.

 1. Schultag ist am 10.08.2020 
UnterrichtA1, A2, A3, A4, A5, A68:00 - 11:30 Uhr
Unterricht4a, 4b, 5a, 5b, 6a, 6b, Wiko8:00 - 12:40 Uhr.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung! Viele Grüße

Stephanie Lehmann

 Download diesen Brief: Elternbrief zum Beginn des Schuljahres August 2020 - Maskenpflicht für Kinder (pdf)


24.06.2020 12:00 Uhr

§ Rückkehr aus den Ferien, Schulpflicht und Quarantäne

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Sehr geehrte Schulleiterin, sehr geehrter Schulleiter,

am 23. Juni 2020 hat der Senat von Berlin die Sars‐Cov‐2‐Infektionsschutzverordnung beschlossen. Sie wird voraussichtlich am 27. Juni 2020 in Kraft treten. Die bereits geltenden Regelungen zu 14tägigen Quarantänezeiten nach der Rückkehr aus Risikogebieten werden beibehalten.

Nach § 8 Absatz 1 der Sars‐Cov‐2‐Infektionsschutzverordnung sind aus dem Ausland einreisende Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, verpflichtet, sich selbst für 14 Tage zu isolieren. Daher wird dringend empfohlen, spätestens 14 Tage vor Unterrichtsbeginn von einer Ferienreise mit auch nur zeitweisem Aufenthalt in einem Risikogebiet zurückzukehren.

Risikogebiete sind gemäß § 8 Absatz 4 der Verordnung Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen zur Zeit der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Infektionsrisiko bezogen auf das Sars‐Cov‐2‐Virus besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die jeweils aktuelle Einstufung wird durch das Robert‐Koch‐Institut veröffentlicht. Folgender Link steht zur Verfügung:

Nach § 9 Absatz 3 der Sars‐Cov 2 – Infektionsschutzverordnung müssen Personen nicht in Quarantäne, die unverzüglich nach der Einreise der zuständigen Behörde ein ärztliches Zeugnis in deutscher und englischer Sprache mit aktuellem Laborbefund vorlegen, dem zu Folge bei ihnen keine Anzeichen einer Infektion mit dem Sars‐Cov‐2‐Virus vorliegen. Voraussetzungen dafür sind,

  • dass sich das ärztliche Zeugnis auf eine molekularbiologische Testung stützt,
  • die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen vom Robert‐Koch‐Institut hierfür empfohlenen Staat
  • höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland durchgeführt wurde. Voraussetzung für die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht und der Berufsschulpflicht nach den Ferien ist, wenn bei Unterrichtsbeginn die Zeit der Quarantäne noch nicht abgelaufen ist, die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, das die vorstehenden Anforderungen erfüllt.

Ist bei Unterrichtsbeginn die Quarantänezeit noch nicht abgelaufen und kann kein ärztliches Zeugnis vorgelegt werden, gilt das Fehlen im Unterricht als unentschuldigt. Es kann nicht durch nachträgliche Erklärungen gemäß Nr. 7 Absatz 2 der AV Schulbesuchspflicht entschuldigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Thomas Duveneck

 Download diesen Brief vom SenBJF: Rückkehr aus den Ferien, Schulpflicht und Quarantäne (pdf)